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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Innsbruck |
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Geografie : Klima |
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mittlerer Jahresniederschlag: 875 mm
Jahresmittel der Lufttemperatur: 10,0 °C (Jänner -1,0; Juli 20,3)
mittlere relative Luftfeuchtigkeit: 74 %
mittlere jährliche Sonnenscheindauer: 1.835 h [mehr...] |
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Kultur und Sehenswürdigkeiten : Museen |
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Riesenrundgemälde
Schloss Ambras
Tiroler Landesmuseum
Zeughaus
Tiroler Museumsbahnen (Straßenbahnmuseum)
Insgesamt gibt es in Innsbruck rund 20 Museen. [mehr...] |
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Kultur und Sehenswürdigkeiten : Bauwerke |
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Altes Landhaus
Altstadt
Annasäule
Befreiungsdenkmal
Bergiselschanze
Goldenes Dachl
Helblinghaus
Hofburg
Maria-Theresien-Straße
Triumphpforte [mehr...] |
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Wirtschaft, Bildung und Infrastruktur : Bildung |
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Leopold-Franzens-Universität
Medizinische Universität Innsbruck
Fachhochschule Management Center Innsbruck
Bundesrealgymnasium Innsbruck [mehr...] |
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Österreich
Rechtswesen
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden; daneben bestehen jedoch mehr als 1300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen"; beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verfassungsgerichtshof und vom Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen.
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Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
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