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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Montevideo |
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Montevideo ist die Hauptstadt der Republik Uruguay und liegt am Mündungstrichter des Rio de la Plata. Sie zählt 1,4 Mio. Einwohner.
Montevideo wurde durch das Theaterstück und die Verfilmung von "Das Haus in Montevideo" (1951) von Curt [mehr...] |
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Geschichte |
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Als Stadt wurde Montevideo 1726 gegründet, nachdem die Portugiesen aus dem zwei Jahre zuvor von ihnen an gleicher Stelle erbauten Fort vertrieben worden war.
Die Hauptkirche an der Plaza de la Constitución wurde von 1790-1804 aus Backstein [mehr...] |
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Klima |
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Das Klima lässt sich als gemäßigt beschreiben und liegt im Jahresmittel bei etwa 13 °C. [mehr...] |
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Gleichnamige Städte |
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Montevideo, Minnesota, USA [mehr...] |
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Uruguay
Politik: Verfassung
Die Verfassung von Uruguay () hat die Verfassung Spaniens zum Vorbild, wurde am 27. November 1966 verabschiedet und trat im Februar 1967 in Kraft. Am 27. Juni 1973 setzte die Militärregierung die Verfassung außer Kraft, sie scheiterte jedoch mit der Durchsetzung einer neuen Verfassung per Referendum am 30. November 1980. Seitdem gab es zwei Verfassungsänderungen, die jeweils bei Plebiszit angenommen wurden, und zwar am 26. November 1989 und am 7. Januar 1997.
Die Verfassung ist in 332 Artikel in 19 Sektionen gegliedert, dazu kommt eine Spezialsektion, die Ãœbergangs- und Ausnahmeperioden (Disposiciones transitorias y especiales) regelt.
Wichtige Eckpunkte der Verfassung sind:
Souveränität (Soberano): Uruguay ist ein Einheitsstaat, der von keiner ausländischen Macht abhängt, pazifistisch ist und sich in die Organisationen von Lateinamerika (speziell wirtschaftlicher Natur) einbringt. Es herrscht Laizismus (Laico).
Rechte und Pflichten (Derechos y Deberes): Alle Bürger sind frei, haben das Wahlrecht (ab 18 Jahren) und haben Recht auf Ehre, Freiheit, Sicherheit, Arbeit und Privateigentum (honor, libertad, seguridad, trabajo y propiedad). Alle Bürger sind vor dem Recht gleich. Es herrscht Presse-, Versammlungs- und Redefreiheit.
Staatsbürgerschaft (CiudadanÃÂa): Jeder, der auf dem Gebiet Uruguays geboren wird, bekommt die Staatsbürgerschaft Uruguays. Jede Familie, die seit mehr als drei Jahren unbescholten in Uruguay lebt und über ein Mindestkapital verfügt, kann die Staatsbürgerschaft beantragen. Personen, die sich durch besondere Ehren (méritos relevantes) oder Verdienste um die Nation (servicios notables) auszeichnen, können ebenfalls die uruguayische Staatsbürgerschaft beantragen. Personen, die nicht frei denken können, sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben, die zum Exil verurteilt sind, sich unehrenhafter und ungesetzlicher Tätigkeiten schuldig gemacht haben oder die Organisationen angehören, die gewaltsam die Grundlagen des Staates zerstören wollen, kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden.
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